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Von der Handwerkskammer Trier
öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für
Informationstechnik u. Büromaschinen |
Armin Sperber
Informations-Elektronik-Meister
Koblenzer Straße 16
54411 Hermeskeil
USt-IdNr. DE 183992991 |
Telefon
Telefax
Email |
(0 65 03) 91 92-0
(0 65 03) 91 92-93
mail(-at-)sv-sperber.de |
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Schiedsgutachten
Ein Schiedsgutachten ist eine weitere Variante, eine
Einigung ohne ein Gerichtsverfahren zu erzielen.
Beide Konfliktparteien beauftragen gemeinsam einen
Sachverständigen, welcher für sie den Konflikt
schlichten soll. Diese Beauftragung setzt jedoch ein
hohes Vertrauen in die fachliche Kompetenz des
Sachverständigen voraus und ist auch nur dann möglich,
wenn beide Konfliktparteien untereinander ein gutes
Verhältnis haben und dieses durch den aufgetretenen
Streitfall nicht belastet wurde.
Das Schiedsgutachten, welches in seinem Kern nicht
anders als ein Privatgutachten aussieht, bindet den
Auftraggeber und die betroffene Gegenpartei, die sich im
Schiedsgutachtenvertrag dem Schiedsgutachten unterworfen
haben. Es entscheidet rechtsverbindlich über Zweifel und
Streit.
Selbstverständlich kann es auch von der Partei, für die
es sich nachteilig auswirkt, nicht mehr als
gegenstandslos abgetan und beiseite geschoben werden.
Zur objektiven Klärung von Zweifeln und Streitfragen,
die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftauchen,
ist das Schiedsgutachten ein hervorragendes und im
Regelfall nicht angreifbares Instrument.
Obwohl das Schiedsgutachten eine Möglichkeit darstellt,
den Konflikt kostenminimierend und äußerst kurzfristig
zu lösen, wird diese Variante der Einigung sehr selten
genutzt.
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